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5.12.2022
Fuhrparks

Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt?

Die Entscheidung zwischen einer freien Werkstatt oder Vertragswerkstatt macht sich deutlich im Geldbeutel bemerkbar. Genau hinzusehen ist wichtig, denn die Wahl kann sich auf die Garantie, die Kulanz oder gar den Leasingvertrag auswirken.

Eine Inspektion, eine Beule oder sogar ein Unfall: Ein Besuch in der Werkstatt ist schnell fällig. Doch vor der Fahrt zur Wartung oder Reparatur stehen Fuhrparkverantwortliche wie Privatpersonen vor der Entscheidung, welche Werkstatt für sie die Richtige ist. Eine teure Markenwerkstatt, die nur an den Marken Hand anlegt, auf die sie spezialisiert ist? Oder lieber eine ungebundene Werkstatt? Beide bringen Vor- und Nachteile mit sich.

Vertragswerkstatt: Teurer, dafür mit spezifischem Modellwissen

Werkstätten mit Markenbindung nehmen nur Fahrzeuge ihrer Vertragsmarke an und kennen sie deshalb im Detail. Das heißt, sie wissen um markenspezifische Mängel oder häufig auftretende Fehler. Da sie oft nur eine Automarke betreuen, halten sie die meisten Ersatzteile auf Lager. Steht eine Reparatur an, ist das Fahrzeug deshalb oft schnell wieder einsatzfähig. Und noch einen Vorteil bietet die Vertragswerkstatt: Weist der Autobesitzer ein lückenlos dokumentiertes Scheckheft vor, kann das den Wiederverkaufspreis steigern. Diese Services lassen sich die Vertragswerkstätten auch bezahlen: Sie rechnen Stundensätze zwischen 120 und 200 Euro ab.

Freie Werkstatt: Günstiger und häufig vor Ort

Markenungebundene Werkstätten hingegen sind weiter verbreitet als markengebundene Betriebe. Es ist demnach wahrscheinlicher, im näheren Umkreis eine freie Werkstatt zu finden. Diese rechnen mit Stundensätzen von 60 bis 100 Euro pro Stunde günstiger ab als Markenwerkstätten. Ein weiterer Pluspunkt: Freie Werkstätten haben oftmals niedrigere Basiskosten, weil sie nicht die große und teure Infrastruktur eines OEM-Hauses (Erstausrüster) tragen müssen. Da die Betriebe alle Marken annehmen, verfügen sie über ein breites Fachwissen. Es kann allerdings auch vereinzelt vorkommen, dass deren Mechaniker nicht über alle Besonderheiten und Details einer Marke Bescheid wissen. Freie Werkstätten können nicht alle Ersatzteile aller Modelle und Marken vorhalten. Ist ein Ersatzteil notwendig, muss das Flottenmanagement hier gegebenenfalls Wartezeiten einplanen. Grundsätzlich verbauen die Mechaniker nicht nur Ident- oder Nachbauteile, sondern auf Wunsch auch Originalteile. Das kann bei Leasingfahrzeugen entscheidend sein, um Problemen mit dem Leasinggeber vorzubeugen.

Aber müssen Flottenmanager alle ihre Fahrzeuge gleich in die teure Vertragswerkstatt bringen, um die Garantie nicht zu gefährden? Sind die freien Werkstätten ab jetzt tabu? Im Gegenteil.

Es kommt darauf an: Unfallreparatur, mechanischer Schaden oder Service?

  • Unfallreparaturen: Hat es gekracht, darf das Flottenmanagement den verbeulten Wagen in den meisten Fällen in einer freien Werkstatt reparieren lassen, unabhängig vom Alter des Autos und von der Leasinggesellschaft. Speziell bei Karosserie- und Lackschäden ist es sinnvoll, sich an eine freie Werkstatt oder an eine Lackiererei zu wenden, da deren Mitarbeitende das notwendige Fachwissen mitbringen und qualitativ hochwertige Arbeit leisten. Trotzdem ist es sinnvoll, den Leasinggeber über die Reparatur in Kenntnis zu setzen und den Kostenvoranschlag sowie die Rechnung beizulegen. 
  • Mechanische Schäden: Mechanische Schäden bezeichnen einen Defekt an Teilen, die im Fahrzeug kaputt gehen oder verschlissen werden. Beispiele sind ein nicht mehr funktionstüchtiger Motor, abgenutzte Bremsbeläge oder eine fehlerhafte Elektronik. Betroffene Teile können innerhalb der Garantiezeit beim Erstausrüster (OEM) oder dem Autohaus, danach in einer freien Werkstatt durch Originalteile ersetzt werden. 
  • Service & Wartung: Bei relativ neuen Fahrzeugen ist es sinnvoll, die Wartung innerhalb des Garantiezeitraums beim Erstausrüster (OEM) oder dem Autohaus durchführen zu lassen. Der Hersteller darf laut der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in Neuwagengarantiebedingungen zwar nicht vorschreiben, dass Inspektionen nur in den Vertragswerkstätten gemacht werden müssen. Um aber Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie nicht zu gefährden, sollten Neuwagenkäufer die Wartungen nach Herstellervorgaben durchführen lassen, rät der ADAC. Das könne auch in einer freien Werkstatt erfolgen, solange diese die Herstellervorgaben einhält. „Neuwagenanschlussgarantien oder Gebrauchtwagengarantien unbedingt daraufhin überprüfen, ob man nicht gezwungen ist, in die Vertragswerkstätten zu gehen, um die Garantie zu erhalten“, rät Klaus Heimgärtner, Clubjurist des ADAC. „Tut man das nicht, sondern geht erstmal in eine freie Werkstatt, kann der Garantiegeber die Ansprüche ablehnen“.

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Werkstattwahl beeinflusst die Kulanz

Für die Wahl der richtigen Werkstatt sollte auch eine Rolle spielen, wie kulant der Hersteller ist. Die Hersteller übernehmen nämlich oft auch nach Ablauf der Garantie auf Kulanzbasis Kosten für auftretende Defekte. Für die Kulanz ist aber das Serviceheft ganz entscheidend, das lückenlos bei der Vertragswerkstatt geführt wurde. Das dürften Hersteller in der Neuwagengarantie zwar nicht vorschreiben, aber: „Wenn es um Kulanz geht, ist der Gang zur freien Werkstatt der Grund, die Kulanz zu verwehren“, erläutert Klaus Heimgärtner, Clubjurist des ADAC.

Bei Leasingfahrzeugen lohnt sich der Blick in den Vertrag

In welche Werkstatt Leasingfahrzeuge müssen, regelt der Leasinggeber in der Regel im Leasingvertrag. Wurde mit dem Kunden eine OEM-Werkstattbindung vereinbart, muss sich der Leasingnehmer auch daran halten. Leasinggeber können allerdings nur in Ausnahmefällen eine Werkstattbindung für Reparaturen fordern. Meist ist es auch bei Leasingfahrzeugen kein Problem, wenn sie Verantwortliche für eine Reparatur – nicht Service oder Wartung – in eine freie Werkstatt bringen. Wer Leasingfahrzeuge in seinem Fuhrpark hat, sollte demnach unbedingt einen Blick in den Leasingvertrag werfen oder beim Leasinggeber nachfragen. Kunden, die einen Dienstleister für ihr Schadenmanagement nutzen, genießen hier Vorteile: Diese Dienstleister holen vor jeder Reparatur vorab die Freigabe der Leasinggesellschaft ein, um Risiken und Probleme bei der Rückgabe der Fahrzeuge zu verhindern.

Gütesiegel für freie Werkstätten

Bei einer Reparatur in einer freien Werkstatt sollten Fuhrparkverantwortliche bei der Auswahl auf geprüfte Betriebe achten. Hier ist es sinnvoll, mit Netzwerken zu arbeiten. Beispielsweise zeichnet das Siegel „ZKF Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb“ zertifizierte Unternehmen aus. Von etwa 3.500 Mitgliedsbetrieben im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF), haben sich rund 500 überwiegend freie Werkstätten für das Eurogarant Qualitätssiegel qualifiziert, indem sie viel Geld in Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeitenden, moderne Werkzeuge und Technologie investiert haben. Das macht sich auch im Preis bemerkbar: Die Mitglieder verpflichten sich, die Fahrzeuge zu fairen Konditionen zu reparieren. Diese ausgezeichneten freien Werkstätten nutzen für ihre Kunden ausschließlich Original-Ersatzteile, die sie über Einkaufsverbände kostengünstig einkaufen. Des Weiteren erhalten Kunden auf alle Reparaturleistungen eine Garantie von mindestens drei Jahren.

Kunden von RepairFix profitieren von günstigen Preisen

RepairFix, ein Anbieter für digitales Schadenmanagement, kooperiert mit der Eurogarant AutoService AG. Kunden von RepairFix profitieren deshalb ebenfalls von den günstigen sowie geprüften Reparaturbedingungen von Eurogarant: Gerade Fuhrparkverantwortliche können mit der Schadensoftware motum von RepairFix auf ein deutschlandweites Werkstattnetzwerk zugreifen, das über 600 zertifizierte und überwiegend freie Karosserie- und Lackierbetriebe umfasst.

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